Überarbeitung der Teilpension

In Österreich sind im Bereich der Altersteilzeit und Teilpension ab 2026 bedeutende Neuerungen geplant. Die österreichische Regierung plant, die bestehenden Modelle der Altersteilzeit und Teilpension zu reformieren, um einen flexibleren Übergang in die Pension zu ermöglichen und die finanziellen Belastungen für die Arbeitslosenversicherung zu reduzieren. Die Einführung der neuen Teilpension ab 2026 ist der zentrale Bestandteil dieser Reformen. Gleichzeitig wird die Förderung für die geblockte Altersteilzeit schrittweise eingestellt.

Geplante Einführung der „Teilpension“ ab 1. Jänner 2026

Die österreichische Bundesregierung plant die Einführung eines neuen Modells namens Teilpension, das ab dem 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll. Dieses Modell soll die bestehende Altersteilzeit ergänzen und insbesondere Personen mit Pensionsanspruch ansprechen. Im Gegensatz zur Altersteilzeit, die über das Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert wird, soll die Teilpension über die Pensionsversicherung abgewickelt werden. Dabei wird entsprechend der Arbeitszeitreduktion ein Teil des Pensionskontos geschlossen und die Pension zum dann zustehenden Zeitpunkt berechnet. Die genauen Details des Modells müssen noch ausgearbeitet werden.

Integration der bisherigen Teilpension in die Altersteilzeit seit 2024

Bereits seit dem 1. Jänner 2024 wurden die bisherigen Regelungen zur Teilpension in die Altersteilzeit integriert. Personen, die die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen (also zwischen 62 und 65 Jahre alt sind), können eine Altersteilzeit mit einer Arbeitszeitreduktion von 40 bis 60 Prozent vereinbaren. In diesem Fall erhalten Arbeitgeber eine 100-prozentige Aufwandsabgeltung vom AMS für den Lohnausgleich und die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung ersetzt die bisherige Teilpension gemäß § 27a AlVG, der aufgehoben wurde.

Auslaufen der Förderung für die geblockte Altersteilzeit bis 2029

Die Förderung für die geblockte Variante der Altersteilzeit wird schrittweise reduziert und ab dem 1. Jänner 2029 vollständig eingestellt. Diese Maßnahme wurde beschlossen, da die geblockte Altersteilzeit als eine Form der vorzeitigen Pensionierung betrachtet wird und keine wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Ziele erfüllt. Die kontinuierliche Altersteilzeit bleibt hingegen bestehen und wird flexibler gestaltet, um einen gleitenden Übergang in die Pension zu ermöglichen.